AGB

Allgemeine Teilnahme- und Mietbedingungen

Teilnehmer- und Mieterkreis

Teilnehmen an Kursen, Ausflügen und anderen wassersportlichen Veranstaltungen kann, wer mindestens sieben Jahre alt ist, weder gesundheitlich noch konditionell beeinträchtigt ist, den Stand-up-paddling-, Windsurf- oder Wingsurfsport ohne Gefahr für sich und andere auszuüben und die Fähigkeit besitzt, mindestens 15 Minuten im freien Wasser ohne Hilfsmittel schwimmen zu können. Bei Minderjährigen ist die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich. Die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters gilt als erfolgt wenn dieser unter seiner Rechnungsadresse und mit seinem Zahlungsmittel die Buchung für den Minderjährigen durchgeführt hat. Die Buchung muss über die Website https://t-y-b.club erfolgen. Dabei müssen alle erforderlichen Daten wahrheitsgemäß angegeben werden.

Mitwirkungspflicht

Der Teilnehmer ist bei evtl. auftretenden Leistungsstörungen verpflichtet, alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und den evtl. entstandenen Schaden so gering wie möglich zu halten.

Sicherheit / Durchführungsbedingungen

Den Anweisungen des Kursleiters / Vermieters ist Folge zu leisten. Bei kalter Witterung oder stärkerem Wind sollte zum eigenen Schutz ein passender Neoprenanzug mitgebracht und getragen werden. Außerdem sollten zum Schutz der Füße Neopren- oder alte Sportschuhe mitgebracht und getragen werden. Brillen sind gegen Verlust zu sichern. Das Fahren außerhalb der vorab besprochenen Bereiche ist ausdrücklich verboten.

Sorgfaltspflicht

Die Sicherheit und Betriebsbereitschaft der eingesetzten Bretter, Paddel, Segel und Wings sowie der zur Verfügung gestellten Sicherheitsausrüstung wird durch regelmäßige Inspektionen sichergestellt. Im eigenen Interesse ist der Teilnehmer / Nutzer verpflichtet, das Material vor Fahrtantritt zu überprüfen. Außerdem ist jeder Teilnehmer / Nutzer verpflichtet, entstandene Schäden sofort anzuzeigen. Falls die Betriebsbereitschaft des Materials durch Nichtbeachtung der Anweisung des Ausbilders oder durch fahrlässige oder sogar vorsätzliche Verhaltensweisen des Teilnehmers / Mieters nicht mehr gewährleistet ist, besteht für den durch die Tatbestandsaufnahme und Störungsbeseitigung entstandenen Zeitverlust kein Anspruch auf Schadensersatz seitens des Teilnehmers / Mieters.

Abfälle sind in mitzubringenden Mülltüten zu sammeln und am Ende der Tour in öffentlich aufgestellten Mülleimern zu entsorgen oder dem Hausmüll zuzuführen. Sämtliche Rastplätze sind absolut sauber zu hinterlassen.

Bei Missachtung der Natur, grobem Fehlverhalten, insbesondere auch durch Alkoholmissbrauch, Lärm, Materialmissbrauch und unzulässiger Müllentsorgung kann der Vermieter den sofortigen Abbruch der Tour fordern. Sämtliche Kosten und Folgekosten sind vom Auftraggeber zu zahlen.

Haftung

Die t-y-b GmbH & Co. KG haftet für die gewissenhafte Kurs- und Veranstaltungsvorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Kursausschreibung und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung, sowie für die gewissenhafte Durchführung der Inspektionen zur Sicherstellung der Betriebsbereitschaft der Bretter, Paddel, Segel und Wings sowie der gestellten Sicherheitsausrüstung.

Die t-y-b GmbH & Co. KG haftet als Kursanbieter oder Vermieter nicht für Personen-, Sach- und Transportschäden. Für verlorene oder beschädigte Wertsachen wird keinerlei Haftung übernommen. Der Vermieter haftet weder vertraglich noch außervertraglich für irgendwelche Schäden, die dem Benutzer oder Dritten im Zusammenhang mit der Überlassung der Mietgegenstände entstehen. Der Benutzer stellt den Vermieter von Ansprüchen Dritter aufgrund von Unfällen frei. Der Benutzer stellt den Vermieter außerdem von sämtlichen Ansprüchen aus der Verletzung von Gesetzen, Verordnungen oder sonstigen Vorschriften in Zusammenhang mit dem Gebrauch der Mietgegenstände durch ihn oder eine dritte Person frei.

Es besteht kein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz. Der Mieter hat daher selbst für einen ausreichenden Versicherungsschutz hinsichtlich Haftpflicht oder Unfall Sorge zu tragen.

Rücktritt vom Vertrag

Ein Rücktritt vom Vertrag ist schriftlich zu erklären. Erfolgt der Rücktritt bis sieben Tage vor Kurs- oder Mietbeginn werden 30 % des jeweiligen Kurs- oder Mietpreises einbehalten, wenn kein Ersatzteilnehmer oder -mieter gestellt wird. Bei einem innerhalb der Siebentagesfrist erklärten Rücktritt sind 80 % des Kurs- bzw. Mietpreises fällig, sofern ein Ersatzteilnehmer nicht gestellt wird bzw. eine anderweitige Vermietung nicht möglich ist.

Die t-y-b GmbH & Co. KG behält sich das Recht vor, ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Mindestteilnehmerzahl von 4 Personen in den Kursen nicht erreicht wird. Gleiches gilt im Falle höherer Gewalt (z.B. Starkwind, Blitzschlag, Überschwemmung, extremes Niedrigwasser oder starker Nebel), bei Zerstörung der Ausrüstung, Krankheit des Kursleiters oder Absperrung des Kursortes. Geleistete Zahlungen werden erstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.

Teilnehmer, die eine Veranstaltung / Kurs nachhaltig stören, sich vertragswidrig verhalten oder sich
und andere vorsätzlich gefährden, können von der weiteren Teilnahme, gegebenenfalls auch ohne Rücksprache mit den Erziehungsberechtigten, ausgeschlossen werden. In diesem Fall werden geleistete Zahlungen nicht erstattet.

Zusätzliche Mietbedingungen

Übernahme der Mietsache

Der Mieter übernimmt die Mietsache wie besichtigt. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für versteckte Mängel und Konstruktionsfehler. Eventuelle Ansprüche gegen den Hersteller werden hiermit abgetreten.

Aufklärungspflicht

Der Mieter versichert, dass ihm die geltenden Notzeichen bekannt sind, dass er sich den körperlichen Anstrengungen der Sportausübung gewachsen fühlt und mind. 15 Minuten in offenem Wasser schwimmen kann. Der Vermieter hat auf die besonderen Gefahren des Revieres hingewiesen. Auf Anordnungen des Ordnungsamts, DLRGs oder ähnlicher Institutionen und des Vermieters ist während der Mietzeit zu achten. Der Vermieter weist ausdrücklich daraufhin, dass das Mietverhältnis keine Schulung und weitergehende Aufsichtspflichten beinhaltet.

Garderobe

Für Wertsachen und Garderobe wird keine Haftung übernommen.

Schäden an der Mietsache

Der Mieter hat die Mietsache nach Ablauf der Mietzeit an den Vermieter zurückzugeben. Dabei festgestellte Mängel gelten als während der Mietzeit entstanden, sofern sie bei der Übernahme nicht schriftlich gemeinsam festgehalten wurden.

Bei Verlust oder Zerstörung von Boards oder anderem Material ist der Mieter verpflichtet, die Kosten der Ersatzanschaffung zu erstatten (Neupreis!). Ein normales Maß an Oberflächenkratzern wird vom Vermieter akzeptiert. Das Material ist sauber abzugeben. Für verunreinigt abgegebenes Material (Sand, Schlamm etc.) wird eine Reinigungsgebühr von 20 € pro Board und 15 € pro Segel oder Wing erhoben.

Die t-y-b GmbH & Co. KG ist als Vermieter berechtigt, die Übergabe des Materials zu verweigern, sofern der Mieter / Nutzer nicht über die erforderliche Qualifikation verfügt. Sofern sich erst nach Übergabe eine mangelnde Qualifikation des Mieters / Nutzers hinsichtlich der sicheren Führung der Wassersportgeräte offenbart, oder dieser entgegen den vorgegebenen Weisungen handelt, kann der Vermieter den sofortigen Rücktritt vom Vertrag erklären und die Mietgebühr einbehalten.

Der Mieter / Nutzer ist zur pünktlichen Rückgabe verpflichtet. Meteorologische Ereignisse sind einzukalkulieren und stellen keinen Grund zur verspäteten Rückgabe dar. Der Mieter / Nutzer haftet für alle Schäden und Aufwendungen, die durch eine schuldhafte verspätete Rückgabe entstehen. Im Übrigen haften der Mieter und Nutzer gegenüber dem Vermieter für alle Verpflichtungen aus dem Mietvertrag als Gesamtschuldner. Der Mieter / Nutzer ist auch für ein Verschulden anderer verantwortlich.

Die für den Fahrtbereich geltenden gesetzlichen Bestimmungen sind einzuhalten. Schleppungen sind nur im Notfall und dann mit eigener Leine durchzuführen. Der Mieter / Nutzer haftet dem Vermieter gegenüber im Falle eines gegen diesen erhobenen Schlepp- oder Bergelohnes als Gesamtschuldner.

Die Teilnahme an Regatten oder sonstigen Veranstaltungen ist untersagt.

Kaution

Bei Beginn der Mietperiode hinterlegt der Mieter beim Vermieter eine Kaution in bar. Der Vermieter ist im Schadensfall berechtigt, aus dieser Kaution die Kosten für die Abwicklung mit der Versicherungsgesellschaft sowie für Schäden und Verluste, die nicht durch den gewöhnlichen Gebrauch (Abnutzung) entstanden sind, zu entnehmen. Die hinterlegte Kaution ist unverzüglich nach Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Rückgabe und des Zustandes des gemietenen Materials zur Rückzahlung fällig.

Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Die Vertragsparteien verpflichten sich, eine etwa ungültige Bestimmung nach Möglichkeit durch eine dem mutmaßlichen Willen entsprechende Klausel zu ersetzen.

Gerichtsstand

Falls der Kunde Unternehmer ist, ist der Geschäftssitz der t-y-b GmbH & Co. KG Gerichtsstand. In den übrigen Fällen gelten die gesetzlichen Regelungen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die du unter https://ec.europa.eu/consumers/odr findest. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.